Berufshaftpflicht für Architekten
Ein Rechenfehler in der Wohnflächenberechnung, eine Planung, die nicht genehmigungsfähig ist, ein übersehener Mangel auf der Baustelle: Für solche Fehler haften Sie oft noch fünf Jahre nach der Abnahme. Die Berufshaftpflicht prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.
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Auf einen Blick
- Für
- Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten, Stadtplaner
- Pflicht
- nach dem Architektenrecht Ihres Bundeslands
- Haftung
- in der Regel 5 Jahre ab Abnahme
- Prinzip
- Verstoßprinzip: der Zeitpunkt des Fehlers zählt
- Beratung
- bundesweit online
Wofür Architekten haften
Die meisten Schäden entstehen nicht aus großen Fehlern, sondern aus kleinen: einer Zahl, einem Detail, einer fehlenden Rückfrage. Ein Überblick nach Leistungsphasen.
Grundlagen und Kosten
Den Kostenrahmen nicht geklärt? Auch grobe Kostenvorstellungen des Bauherrn werden Vertragsinhalt.
LPH 1–3BGH-Fall zum Kostenrahmen
Genehmigung
Ihre Planung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein. Widerspricht der Nachbar, droht der Abriss.
LPH 4BGH-Fall zur Genehmigungsfähigkeit
Berechnungen und Maße
Ein Additionsfehler in der Wohnflächenberechnung, ein Fehler beim Grenzabstand – kleine Fehler, große Summen.
LPH 2–5Fall: Fehler in der Wohnflächenberechnung
Ausführungsplanung
Details, Bauphysik und anerkannte Regeln der Technik. Heikle Konstruktionen verzeihen keine Fehler.
LPH 5Fall: Flachdach ohne Hinterlüftung
Vergabe
Lückenhafte Leistungsverzeichnisse, falsch geprüfte Angebote, unklare Schnittstellen zwischen den Gewerken.
LPH 6–7Objektüberwachung
Übersehene Mängel auf der Baustelle. Hier haften Sie oft zusammen mit der Baufirma – auch für den ganzen Schaden.
LPH 8Urteil zur Bauüberwachung
Was die Berufshaftpflicht leistet
Sie hat zwei Aufgaben: berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte abwehren. Die Abwehr ist oft genauso viel wert wie die Zahlung.
Prüfen
Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften.
Abwehren
Unberechtigte Ansprüche wehrt er für Sie ab und trägt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht.
Zahlen
Berechtigte Ansprüche zahlt er bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Was die Berufshaftpflicht in der Regel nicht zahlt
- Nachbesserung der eigenen Planung. Kosten, um Ihre eigene Leistung nachzuholen oder zu korrigieren, gehören zur Vertragserfüllung.
- Zusagen über die gesetzliche Haftung hinaus. Garantien, Vertragsstrafen oder verlängerte Gewährleistungsfristen.
- Überschrittene Kosten und Termine. Viele Bedingungen schließen sie aus oder begrenzen sie.
- Wissentliche Pflichtverletzungen. Etwa ein bewusstes Abweichen von Vorschriften.
- Eigene Bauleistungen und Bauträgergeschäfte. Wer selbst baut, bauen lässt oder Baustoffe liefert, braucht dafür eine andere Versicherung.
Kammerpflicht und Mindestsummen
Das Architektenrecht der Länder verpflichtet Kammermitglieder, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Für Gesellschaften gelten feste Mindestsummen.
Die Mindestsumme ist aber eine Untergrenze, keine Empfehlung. Als Gesamtschuldner können Sie für den ganzen Schaden haften, und Schäden am Bauwerk werden mit den Baupreisen teurer: Laut Statistischem Bundesamt lagen sie für neue Wohngebäude im Mai 2026 um 5,0 % über dem Vorjahr.
Warum die Mindestsumme selten reicht| Beispiele | Personenschäden | Sach- und Vermögensschäden |
|---|---|---|
| NRW, freischaffend | 1,5 Mio. € | 250.000 € (je zweifach im Jahr) |
| NRW, PartG mbB | 1,5 Mio. € | 1 Mio. € je Versicherungsjahr |
| Bayern, Mitglieder | „ausreichend versichern“, Details in der Berufsordnung | |
| Bayern, GmbH | 2,5 Mio. € | 600.000 € (sonstige Schäden) |
Quellen: Architektenkammer NRW, PH 18 (Juli 2024); BauKaG Bayern Art. 8, 24. Andere Länder haben eigene Werte.
Beitragsrechner
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Berechnen Sie Ihren Beitrag in zwei Minuten. Sie geben Tätigkeiten, Honorarumsatz, Deckungssumme, Selbstbehalt und Laufzeit ein und sehen den Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.
Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis der Standardtarife eines Versicherers. Verbindlich wird der Beitrag nach der Risikoprüfung. Im Bürocheck vergleiche ich zusätzlich die Bedingungen mehrerer Versicherer für Ihr Architekturbüro.
Bürocheck buchenBeitragsrechner Berufshaftpflicht
Für Architekten und Planer – erste Orientierung in zwei Minuten.
Personenschäden: 3.000.000 € immer inklusive.
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Worauf ich beim Vergleich achte
Der Beitrag ist nur eine Zahl. Im Vergleich geht es um die Bedingungen – diese Punkte prüfe ich bei jedem Architekturbüro.
Bürocheck buchenDeckungssumme und Maximierung
Reicht die Summe für Ihr größtes Projekt, und steht sie mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung?
Alle Tätigkeiten beschrieben
Projektsteuerung, Energieberatung, SiGeKo, BIM-Koordination oder Gutachten sind nicht automatisch versichert.
ARGE, Subplaner und Generalplanung
Die Beauftragung von Subplanern muss mitversichert sein. Deren persönliche Haftung deckt Ihr Vertrag aber nicht.
Kosten, Termine und Regeln der Technik
Was gilt bei überschrittenen Kosten, und ist ein Abweichen nach schriftlicher Aufklärung des Bauherrn versichert?
Serienschäden
Wie oft steht die Summe zur Verfügung, wenn derselbe Fehler mehrere Gebäude betrifft?
Nachhaftung und Wechsel
Wie lange dürfen Schäden nach Vertragsende gemeldet werden, und ist der Übergang vom alten Vertrag lückenlos?
Fälle aus der Praxis
Wie schnell aus einem Fehler ein Schaden wird – und was das für Ihren Vertrag bedeutet.
Zehn Quadratmeter zu viel: der Additionsfehler in der Wohnflächenberechnung
Ein Rechenfehler landet in Kaufverträgen und Teilungserklärung. Jede Wohnung ist 10 m² kleiner als verkauft.
Fall lesen Fall 05Aus der RechtsprechungGenehmigt ist nicht genug: Die Planung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein
Die Behörde genehmigt, der Nachbar widerspricht, am Ende steht eine Abrissverfügung. Wer haftet?
Fall lesen Fall 04Aus der RechtsprechungKostenrahmen überschritten: Wenn das Honorar auf dem Spiel steht
Der Bauherr nennt 800.000 DM, die Planung kostet über 1,5 Mio. DM. Der BGH stellt klar, was Architekten schulden.
Fall lesenHäufige Fragen
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Ist die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?
Ja, für Kammermitglieder schreibt das Architektenrecht der Länder eine Berufshaftpflicht vor, Gesellschaften müssen feste Mindestsummen nachweisen. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst, in Bayern zum Beispiel Art. 24 und Art. 8 des Baukammerngesetzes.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Mindestens so hoch wie die Vorgabe Ihrer Kammer, in NRW etwa 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden. Maßstab für die richtige Summe ist aber Ihr größtes Projekt: Bauvolumen, Leistungsphasen und Auftraggeber. In einem Fall aus der Schadenpraxis wurden 800.000 € eingeklagt, versichert waren 250.000 €.
Was kostet die Berufshaftpflicht für Architekten?
Der Beitrag hängt vor allem vom Honorarumsatz, den Tätigkeiten, den Deckungssummen und dem Selbstbehalt ab. Beispiele nach Standardtarif: Einzelbüro Innenarchitektur mit bis 75.000 € Honorarumsatz und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden rund 1.334 €, Architekturbüro mit LPH 1–8, bis 200.000 € Honorarumsatz und 1 Mio. € rund 6.997 € im Jahr inklusive Versicherungsteuer. Mein Beitragsrechner zeigt Ihnen Ihren Jahresbeitrag, verbindlich wird er nach der Risikoprüfung des Versicherers.
Bin ich auch nach dem Ende des Vertrags versichert?
Es gilt das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Fehlers. Fehler aus der Vertragslaufzeit bleiben grundsätzlich versichert, auch wenn der Schaden später gemeldet wird. Manche Bedingungen begrenzen allerdings, wie lange nach Vertragsende noch gemeldet werden darf.
Zahlt die Versicherung, wenn ich meine eigene Planung nachbessern muss?
In der Regel nicht. Kosten, um die eigene Leistung nachzuholen oder zu korrigieren, gehören zur Vertragserfüllung. Versichert ist der Schaden, der aus dem Fehler entsteht, etwa die Kosten zur Beseitigung eines Mangels am Bauwerk.
Kann ich wechseln, wenn mein Vertrag noch läuft?
Ja, zum Ablauf des Vertrags. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Ich stimme den Übergang so ab, dass keine Lücke entsteht, und kümmere mich um die Versicherungsbestätigung für Ihre Kammer.
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