Berufshaftpflicht für Architekten

Ein Rechenfehler in der Wohnflächenberechnung, eine Planung, die nicht genehmigungsfähig ist, ein übersehener Mangel auf der Baustelle: Für solche Fehler haften Sie oft noch fünf Jahre nach der Abnahme. Die Berufshaftpflicht prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte.

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Auf einen Blick

Für
Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten, Stadtplaner
Pflicht
nach dem Architektenrecht Ihres Bundeslands
Haftung
in der Regel 5 Jahre ab Abnahme
Prinzip
Verstoßprinzip: der Zeitpunkt des Fehlers zählt
Beratung
bundesweit online

Wofür Architekten haften

Die meisten Schäden entstehen nicht aus großen Fehlern, sondern aus kleinen: einer Zahl, einem Detail, einer fehlenden Rückfrage. Ein Überblick nach Leistungsphasen.

Grundlagen und Kosten

Den Kostenrahmen nicht geklärt? Auch grobe Kostenvorstellungen des Bauherrn werden Vertragsinhalt.

LPH 1–3
BGH-Fall zum Kostenrahmen

Genehmigung

Ihre Planung muss dauerhaft genehmigungsfähig sein. Widerspricht der Nachbar, droht der Abriss.

LPH 4
BGH-Fall zur Genehmigungsfähigkeit

Berechnungen und Maße

Ein Additionsfehler in der Wohnflächenberechnung, ein Fehler beim Grenzabstand – kleine Fehler, große Summen.

LPH 2–5
Fall: Fehler in der Wohnflächenberechnung

Ausführungsplanung

Details, Bauphysik und anerkannte Regeln der Technik. Heikle Konstruktionen verzeihen keine Fehler.

LPH 5
Fall: Flachdach ohne Hinterlüftung

Vergabe

Lückenhafte Leistungsverzeichnisse, falsch geprüfte Angebote, unklare Schnittstellen zwischen den Gewerken.

LPH 6–7

Objektüberwachung

Übersehene Mängel auf der Baustelle. Hier haften Sie oft zusammen mit der Baufirma – auch für den ganzen Schaden.

LPH 8
Urteil zur Bauüberwachung

Was die Berufshaftpflicht leistet

Sie hat zwei Aufgaben: berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte abwehren. Die Abwehr ist oft genauso viel wert wie die Zahlung.

Prüfen

Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften.

Abwehren

Unberechtigte Ansprüche wehrt er für Sie ab und trägt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht.

Zahlen

Berechtigte Ansprüche zahlt er bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Was die Berufshaftpflicht in der Regel nicht zahlt

  • Nachbesserung der eigenen Planung. Kosten, um Ihre eigene Leistung nachzuholen oder zu korrigieren, gehören zur Vertragserfüllung.
  • Zusagen über die gesetzliche Haftung hinaus. Garantien, Vertragsstrafen oder verlängerte Gewährleistungsfristen.
  • Überschrittene Kosten und Termine. Viele Bedingungen schließen sie aus oder begrenzen sie.
  • Wissentliche Pflichtverletzungen. Etwa ein bewusstes Abweichen von Vorschriften.
  • Eigene Bauleistungen und Bauträgergeschäfte. Wer selbst baut, bauen lässt oder Baustoffe liefert, braucht dafür eine andere Versicherung.

Kammerpflicht und Mindestsummen

Das Architektenrecht der Länder verpflichtet Kammermitglieder, sich ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Für Gesellschaften gelten feste Mindestsummen.

Die Mindestsumme ist aber eine Untergrenze, keine Empfehlung. Als Gesamtschuldner können Sie für den ganzen Schaden haften, und Schäden am Bauwerk werden mit den Baupreisen teurer: Laut Statistischem Bundesamt lagen sie für neue Wohngebäude im Mai 2026 um 5,0 % über dem Vorjahr.

Warum die Mindestsumme selten reicht
Beispiele für Mindestversicherungssummen der Architektenkammern
BeispielePersonenschädenSach- und Vermögensschäden
NRW, freischaffend1,5 Mio. €250.000 € (je zweifach im Jahr)
NRW, PartG mbB1,5 Mio. €1 Mio. € je Versicherungsjahr
Bayern, Mitglieder„ausreichend versichern“, Details in der Berufsordnung
Bayern, GmbH2,5 Mio. €600.000 € (sonstige Schäden)

Quellen: Architektenkammer NRW, PH 18 (Juli 2024); BauKaG Bayern Art. 8, 24. Andere Länder haben eigene Werte.

Beitragsrechner

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Berechnen Sie Ihren Beitrag in zwei Minuten. Sie geben Tätigkeiten, Honorarumsatz, Deckungssumme, Selbstbehalt und Laufzeit ein und sehen den Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.

Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis der Standardtarife eines Versicherers. Verbindlich wird der Beitrag nach der Risikoprüfung. Im Bürocheck vergleiche ich zusätzlich die Bedingungen mehrerer Versicherer für Ihr Architekturbüro.

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Für Architekten und Planer – erste Orientierung in zwei Minuten.

1Welche Leistungen erbringen Sie? Mehrfachauswahl

Bereich I · kein Nachlass

Bereich II · 30 % Nachlass

Bereich III · 55 % Nachlass

Personenschäden: 3.000.000 € immer inklusive.

4Selbstbehalt
5Laufzeit
6Gründung vor weniger als 1 Jahr?
7Zahlweise

Wählen Sie oben mindestens eine Leistung – dann sehen Sie hier Ihren voraussichtlichen Jahresbeitrag.

Worauf ich beim Vergleich achte

Der Beitrag ist nur eine Zahl. Im Vergleich geht es um die Bedingungen – diese Punkte prüfe ich bei jedem Architekturbüro.

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  • Deckungssumme und Maximierung

    Reicht die Summe für Ihr größtes Projekt, und steht sie mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung?

  • Alle Tätigkeiten beschrieben

    Projektsteuerung, Energieberatung, SiGeKo, BIM-Koordination oder Gutachten sind nicht automatisch versichert.

  • ARGE, Subplaner und Generalplanung

    Die Beauftragung von Subplanern muss mitversichert sein. Deren persönliche Haftung deckt Ihr Vertrag aber nicht.

  • Kosten, Termine und Regeln der Technik

    Was gilt bei überschrittenen Kosten, und ist ein Abweichen nach schriftlicher Aufklärung des Bauherrn versichert?

  • Serienschäden

    Wie oft steht die Summe zur Verfügung, wenn derselbe Fehler mehrere Gebäude betrifft?

  • Nachhaftung und Wechsel

    Wie lange dürfen Schäden nach Vertragsende gemeldet werden, und ist der Übergang vom alten Vertrag lückenlos?

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0152 09059727

Ist die Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?

Ja, für Kammermitglieder schreibt das Architektenrecht der Länder eine Berufshaftpflicht vor, Gesellschaften müssen feste Mindestsummen nachweisen. Die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst, in Bayern zum Beispiel Art. 24 und Art. 8 des Baukammerngesetzes.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Mindestens so hoch wie die Vorgabe Ihrer Kammer, in NRW etwa 250.000 € für Sach- und Vermögensschäden. Maßstab für die richtige Summe ist aber Ihr größtes Projekt: Bauvolumen, Leistungsphasen und Auftraggeber. In einem Fall aus der Schadenpraxis wurden 800.000 € eingeklagt, versichert waren 250.000 €.

Was kostet die Berufshaftpflicht für Architekten?

Der Beitrag hängt vor allem vom Honorarumsatz, den Tätigkeiten, den Deckungssummen und dem Selbstbehalt ab. Beispiele nach Standardtarif: Einzelbüro Innenarchitektur mit bis 75.000 € Honorarumsatz und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden rund 1.334 €, Architekturbüro mit LPH 1–8, bis 200.000 € Honorarumsatz und 1 Mio. € rund 6.997 € im Jahr inklusive Versicherungsteuer. Mein Beitragsrechner zeigt Ihnen Ihren Jahresbeitrag, verbindlich wird er nach der Risikoprüfung des Versicherers.

Bin ich auch nach dem Ende des Vertrags versichert?

Es gilt das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Fehlers. Fehler aus der Vertragslaufzeit bleiben grundsätzlich versichert, auch wenn der Schaden später gemeldet wird. Manche Bedingungen begrenzen allerdings, wie lange nach Vertragsende noch gemeldet werden darf.

Zahlt die Versicherung, wenn ich meine eigene Planung nachbessern muss?

In der Regel nicht. Kosten, um die eigene Leistung nachzuholen oder zu korrigieren, gehören zur Vertragserfüllung. Versichert ist der Schaden, der aus dem Fehler entsteht, etwa die Kosten zur Beseitigung eines Mangels am Bauwerk.

Kann ich wechseln, wenn mein Vertrag noch läuft?

Ja, zum Ablauf des Vertrags. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate. Ich stimme den Übergang so ab, dass keine Lücke entsteht, und kümmere mich um die Versicherungsbestätigung für Ihre Kammer.

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