Berufshaftpflicht für Bauleiter und Projektsteuerer
Auf der Baustelle haften Sie oft zusammen mit der ausführenden Firma – und der Bauherr kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Ich sorge dafür, dass Ihre Objektüberwachung, Projektsteuerung oder SiGeKo-Tätigkeit richtig versichert ist.
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Auf einen Blick
- Für
- freie Bauleiter, Objektüberwacher, Projektsteuerer, SiGeKo
- Typisch
- Gesamtschuld mit der Baufirma
- Haftung
- in der Regel 5 Jahre ab Abnahme
- Kammer
- oft keine Pflicht – die Haftung besteht trotzdem
- Beratung
- bundesweit online
Warum die Bauüberwachung so oft betroffen ist
Die Objektüberwachung ist eine der schadenträchtigsten Leistungen am Bau. Das liegt an der Aufgabe selbst – und an der Rechtsprechung.
Zum Urteil des KammergerichtsÜberwachung heißt Fehlervermeidung. Nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin muss die Bauüberwachung klare Anweisungen geben und kontrollieren, ob sie fachgerecht umgesetzt werden. Häufen sich systematische Mängel, spricht der erste Anschein für eine mangelhafte Überwachung (KG, Urteil vom 27.11.2012 – 27 U 25/09).
Gesamtschuld mit der Baufirma. Für denselben Mangel haften Bauleitung und Baufirma nebeneinander. Der Bauherr kann den vollen Betrag von Ihnen verlangen. Seit 2018 können Sie zwar darauf bestehen, dass er zuerst der Baufirma eine Frist zur Nachbesserung setzt (§ 650t BGB). Ist die Firma insolvent, hilft das aber wenig. Mehr zur Gesamtschuld von Planern und Baufirmen
Lange Haftung. Die fünf Jahre laufen ab der Abnahme Ihrer Leistung, nicht ab der Fertigstellung des Baus.
Was Sie als Bauleiter oder Projektsteuerer wissen sollten
Projektsteuerung
Ihr Hauptrisiko sind Termine und Kosten – genau das schließen viele Bedingungen aus. Projektsteuerung muss ausdrücklich versichert sein, mit passenden Regeln für Termin- und Kostenansprüche. Rechtsberatung, etwa das Entwerfen von Verträgen für den Bauherrn, gehört nicht zum versicherten Berufsbild.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Als SiGeKo nach der Baustellenverordnung geht es um Personenschäden. Die Tätigkeit muss im Vertrag stehen, und die Summe für Personenschäden muss passen.
Eigene Bauleistungen
Wer selbst ausführt oder Baustoffe liefert, hat dafür in der Berufshaftpflicht meist keinen Schutz. Manche Versicherer lassen geringe Anteile zu.
Als Subunternehmer eines Büros
Arbeiten Sie für ein Architektur- oder Ingenieurbüro, deckt dessen Versicherung nicht Ihre persönliche Haftung. Sie brauchen eine eigene Berufshaftpflicht.
Objektbetreuung
Mit der Leistungsphase 9 verschiebt sich die Abnahme Ihrer Leistung um Jahre. Eine Teilabnahme nach § 650s BGB verkürzt die Haftung.
Dokumentation
Bautagebuch, Fotos, Protokolle und schriftliche Anweisungen sind im Streitfall Ihr Gegenbeweis – und die Grundlage für die Abwehr durch den Versicherer.
Was die Berufshaftpflicht leistet
Sie hat zwei Aufgaben: berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte abwehren. Die Abwehr ist oft genauso viel wert wie die Zahlung.
Prüfen
Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie überhaupt haften.
Abwehren
Unberechtigte Ansprüche wehrt er für Sie ab und trägt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gericht.
Zahlen
Berechtigte Ansprüche zahlt er bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Was die Berufshaftpflicht in der Regel nicht zahlt
- Nachbesserung der eigenen Planung. Kosten, um Ihre eigene Leistung nachzuholen oder zu korrigieren, gehören zur Vertragserfüllung.
- Zusagen über die gesetzliche Haftung hinaus. Garantien, Vertragsstrafen oder verlängerte Gewährleistungsfristen.
- Überschrittene Kosten und Termine. Viele Bedingungen schließen sie aus oder begrenzen sie.
- Wissentliche Pflichtverletzungen. Etwa ein bewusstes Abweichen von Vorschriften.
- Eigene Bauleistungen und Bauträgergeschäfte. Wer selbst baut, bauen lässt oder Baustoffe liefert, braucht dafür eine andere Versicherung.
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Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis der Standardtarife eines Versicherers. Verbindlich wird der Beitrag nach der Risikoprüfung. Im Bürocheck vergleiche ich zusätzlich die Bedingungen mehrerer Versicherer für Ihr Büro.
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Fälle aus der Praxis
Wie schnell aus einem Fehler ein Schaden wird – und was das für Ihren Vertrag bedeutet.
Viele gleichartige Mängel: Die Bauüberwachung gerät unter Verdacht
Wenn sich gleichartige Mängel häufen, muss die Bauleitung beweisen, dass sie ordentlich überwacht hat.
Fall lesen Fall 03Aus der SchadenpraxisEin Meter zu tief: Sanierung statt Abriss
Das fertige Haus steht schief, der Gutachter rät zum Abriss. Die Versicherer finden eine Lösung für ein Drittel der Kosten.
Fall lesen Fall 09Aus der SchadenpraxisDer Keller, der an die richtige Stelle gezogen wurde
Der Keller steht zu nah an der Grenze, der Nachbar will den Rückbau. Der Versicherer findet eine ungewöhnliche Lösung.
Fall lesenHäufige Fragen
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Brauche ich als freier Bauleiter eine Berufshaftpflicht, obwohl ich kein Kammermitglied bin?
Gesetzlich verpflichtet sind Sie dann oft nicht. Sie haften aber für Überwachungsfehler genauso wie ein Architekt, in der Regel fünf Jahre ab Abnahme und häufig zusammen mit der Baufirma für den ganzen Schaden. Viele Auftraggeber verlangen deshalb einen Versicherungsnachweis.
Haftet der Bauleiter, wenn die Baufirma mangelhaft arbeitet?
Hat die Bauleitung den Mangel bei ordentlicher Überwachung erkennen müssen, haften Bauleitung und Baufirma als Gesamtschuldner. Nach § 650t BGB kann die Bauleitung verlangen, dass der Bauherr zuerst der Baufirma eine Frist zur Nachbesserung setzt. Ist die Baufirma insolvent, bleibt der Schaden aber oft bei der Bauleitung.
Ist Projektsteuerung in der Berufshaftpflicht mitversichert?
Nicht automatisch. Projektsteuerung muss als Tätigkeit im Vertrag beschrieben sein. Zudem schließen viele Bedingungen Ansprüche wegen überschrittener Termine und Kosten aus – gerade das ist bei der Projektsteuerung das Hauptrisiko.
Wie lange hafte ich als Bauleiter?
Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk verjähren in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme Ihrer Leistung. Übernehmen Sie auch die Objektbetreuung, verschiebt sich die Abnahme nach hinten. Eine Teilabnahme nach der letzten Leistung der Baufirmen können Sie nach § 650s BGB verlangen.
Was passiert, wenn ich selbst Bauleistungen erbringe?
Für eigene Bauleistungen und Baustofflieferungen gibt es in der Berufshaftpflicht in der Regel keinen Versicherungsschutz. Manche Versicherer lassen geringe Anteile zu. Wer regelmäßig selbst ausführt, braucht zusätzlich eine Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen.
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