Erstinformation
Statusbezogene Informationen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung.
Diese Informationen stelle ich Ihnen nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) beim ersten Geschäftskontakt zur Verfügung.
Name und Anschrift
Bastian MaderMader und Partner Versicherungsmakler
Schlachthausstraße 20
92224 Amberg
Telefon: 0152 09059727
E-Mail: info@maderundpartner.de
Status
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Registrierung
- Registernummer
- D-6B4Q-MKJ45-38 (IHK München)
- Register
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180 500 585 0 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute aus Mobilfunknetzen)
E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Fax: (030) 20308-10001
Beteiligungen
Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen am Maklerunternehmen. Der Makler hält weder direkt noch indirekt mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals eines Versicherungsunternehmens.
Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
www.pkv-ombudsmann.de
Berufshaftpflichtversicherung
Für die Tätigkeit als Versicherungsmakler besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die den Anforderungen der §§ 8 und 9 VersVermV in Verbindung mit § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO entspricht.
Vergütung
Für die Vermittlung von Versicherungsprodukten erhalte ich eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist. Bei Versicherungsanlageprodukten können zusätzliche Zuwendungen anfallen.
Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen sind je nach Versicherer unterschiedlich; ich arbeite mit einer Vielzahl von Versicherern zusammen. Abweichende Vereinbarungen werden ausdrücklich getroffen.
Bei Nettoprodukten, deren Prämie keine Vergütung enthält, wird in der Regel eine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen, die den Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
Stand: Oktober 2026