Berufsunfähigkeit: Was ist Ihre Arbeitskraft wert?

Als Architekt sind Sie über Ihr Versorgungswerk abgesichert – aber nur, wenn Sie Ihren Beruf insgesamt nicht mehr ausüben können und Ihr Büro aufgeben. Berechnen Sie, welche Lücke bleibt.

Auf einen Blick

Versorgungswerk
nur bei voller Berufsunfähigkeit
Voraussetzung
Tätigkeit eingestellt
Private BU
meist ab 50 % im eigenen Beruf
Krankentagegeld
trägt bis zur BU-Rente

BU-Rechner

Ihren Bedarf selbst ermitteln

Zwei Angaben genügen. Sie sehen sofort, was Ihnen fehlt: bei längerer Krankheit, bei teilweiser und bei voller Berufsunfähigkeit.

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Versorgungswerk

Warum das Versorgungswerk nicht reicht

Das Versorgungswerk zahlt bei Berufsunfähigkeit eine Rente. Drei Hürden stehen davor.

Hürde 01

Nur bei voller Berufsunfähigkeit

Geprüft wird, ob Sie den Architektenberuf insgesamt noch in nennenswertem Umfang ausüben können. Wer keine Baustelle mehr betreuen, aber noch planen kann, bekommt in der Regel nichts.

Hürde 02

Erst wenn das Büro zu ist

Die Rente gibt es nur, wenn Sie Ihre Tätigkeit eingestellt haben. Als Inhaber heißt das: Büro aufgeben, bevor Geld fließt.

Hürde 03

Erst nach Antrag und Prüfung

Atteste, Gutachten, Bescheid: Das dauert. Beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW entsteht der Anspruch frühestens drei Monate nach dem Antrag.

Die Hürden im Detail, mit Urteilen und Satzungen: Berufsunfähig als Architekt: Was das Versorgungswerk zahlt

So greifen die Bausteine ineinander

  1. Krankentagegeld

    Zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, ab dem Tag, den Sie wählen. Es endet, sobald Berufsunfähigkeit feststeht.

  2. Private BU-Rente

    Zahlt meist ab 50 % Berufsunfähigkeit in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, auch wenn Sie noch teilweise arbeiten.

  3. Versorgungswerk

    Kommt bei voller Berufsunfähigkeit und eingestellter Tätigkeit dazu. Es wird nicht mit der privaten Rente verrechnet.

Worauf ich bei der BU achte

Für Inhaber von Planungsbüros entscheiden die Bedingungen, nicht der Beitrag.

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  • Leistung ab 50 %

    Maßgeblich ist Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, so wie Sie ihn ohne Einschränkung ausgeübt haben.

  • Kein Verweis auf einen anderen Beruf

    Der Versicherer darf Sie nicht auf eine Tätigkeit verweisen, die Sie theoretisch noch ausüben könnten.

  • Umorganisation im eigenen Büro

    Als Inhaber müssen Sie prüfen lassen, ob Sie Ihr Büro anders aufstellen können. Gute Bedingungen begrenzen das klar.

  • Erhöhen ohne neue Gesundheitsfragen

    Steigt Ihr Einkommen, muss die Rente mitwachsen können.

  • Krankentagegeld und BU passen zusammen

    Das Krankentagegeld endet, wenn Berufsunfähigkeit feststeht. Die BU-Rente muss nahtlos anschließen.

  • Vollständige Gesundheitsangaben

    Fehlende Angaben können den Schutz später kosten. Den Antrag bereite ich mit Ihnen gemeinsam vor.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0152 09059727

Zahlt das Versorgungswerk bei teilweiser Berufsunfähigkeit?

In der Regel nein. Die Versorgungswerke der Architekten zahlen erst, wenn Sie den Beruf insgesamt nicht mehr in nennenswertem Umfang ausüben können und Ihre Tätigkeit eingestellt haben. Eine Rente für teilweise Berufsunfähigkeit sehen die Satzungen nicht vor.

Wird die Rente vom Versorgungswerk mit einer privaten BU verrechnet?

Nein. Die private BU zahlt die vereinbarte Rente, das Versorgungswerk zahlt sein Ruhegeld. Die Bayerische Architektenversorgung kürzt nicht wegen privater Leistungen. Wie hoch Sie die private Rente versichern dürfen, hängt aber von Ihrem Einkommen ab.

Wie hoch sollte meine BU-Rente sein?

So hoch, dass Lebensunterhalt, Kranken- und Pflegeversicherung und Ihre Altersvorsorge auch dann bezahlt sind, wenn das Versorgungswerk nicht zahlt. Mit dem Rechner auf dieser Seite ermitteln Sie Ihren Bedarf in einer Minute.

Ab wann zahlt das Krankentagegeld?

Ab dem Tag, den Sie vereinbaren, zum Beispiel ab dem 15., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse, in der Regel ab dem 43. Tag.

Gilt das auch für Ingenieure?

Auch viele Ingenieure sind über ein Versorgungswerk abgesichert, andere gar nicht. Was Ihre Satzung bei Berufsunfähigkeit vorsieht, prüfe ich im Bürocheck anhand Ihrer Unterlagen.

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