Berufshaftpflicht für Ingenieure und Sachverständige

Eine falsche Lastannahme, eine unterdimensionierte Anlage, eine fehlerhafte Absteckung: Ingenieurfehler zeigen sich oft erst am fertigen Bauwerk – und können Menschen gefährden. Ich suche die Berufshaftpflicht, die zu Ihren tatsächlichen Leistungen passt.

30 Minuten Online-Beratung, kostenfrei und unverbindlich.

Auf einen Blick

Für
Tragwerk, TGA, Vermessung, Geotechnik, Bauphysik, Brandschutz, Sachverständige
Pflicht
für Beratende Ingenieure nach Landesrecht
Besonders
Personenschäden und Serienschäden
Haftung
in der Regel 5 Jahre ab Abnahme
Beratung
bundesweit online

Fachrichtungen und typische Risiken

Ihre Haftung hängt davon ab, was Sie tatsächlich planen, berechnen und prüfen. Deshalb gehört jede Fachrichtung ausdrücklich in die Tätigkeitsbeschreibung Ihres Vertrags.

Tragwerksplanung

Lastannahmen, Baugrund, Bemessung. Fehler können zu Einsturz und Personenschäden führen, und Typenstatiken zu Serienschäden.

Technische Gebäudeausrüstung

Heizung, Kühlung, Lüftung, Elektro. Schnittstellen zur Architektur sind ein häufiger Streitpunkt – in einem Fall aus der Schadenpraxis ging es um rund 3,6 Mio. €.

Vermessung

Absteckung, Grenzabstand, Höhenlage. Ein Meter Abweichung kann Rückbau bedeuten.

Zum Fall Überbau

Geotechnik und Bodengutachten

Untersuchungen an der falschen Stelle oder nicht tief genug – die Folgen zeigen sich am Bauwerk.

Zum Fall Stützwand

Bauphysik und Brandschutz

Feuchteschutz, Wärmeschutz, Brandschutzkonzepte. Nachweise, auf die sich Architekt und Bauherr verlassen.

Zum Fall Flachdach

Energieberatung

Nachweise und Förderanträge. Ein Fehler kann den Auftraggeber die Förderung kosten – ein reiner Vermögensschaden.

Wenn mehrere Planer beteiligt sind

Am Bau arbeiten viele Planer nebeneinander. Das schafft Schnittstellen – und im Schadenfall die Frage, wer wofür einsteht.

Jeder haftet für seine eigene Leistung. Ein Fachplaner, den der Bauherr direkt beauftragt, ist nicht der Erfüllungsgehilfe des Architekten (BGH, Urteil vom 10.07.2003 – VII ZR 329/02). Der Architekt muss Ihre Statik nicht nachrechnen, er darf aber erkennbare Fehler nicht übergehen.

Gesamtschuld. Haben mehrere Beteiligte denselben Schaden verursacht, kann der Bauherr von jedem den vollen Betrag verlangen. Ihre Deckungssumme muss deshalb mehr tragen als Ihren gedachten Anteil.

Subplaner und Generalplaner. Arbeiten Sie für einen Generalplaner, deckt dessen Versicherung nur seine Haftung für Ihre Leistung, nicht Ihre persönliche. Sie brauchen eine eigene Berufshaftpflicht. Beauftragen Sie selbst Subplaner, muss Ihr Vertrag das mitversichern.

Mehr zur Gesamtschuld

Sachverständige und Gutachter im Bauwesen

Gutachten im Bauwesen sind ein eigenes Haftungsfeld. Wer ein Gutachten erstellt, haftet seinem Auftraggeber – und unter Umständen auch Dritten, die sich darauf verlassen.

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  • Privatgutachten

    Sie haften Ihrem Auftraggeber für ein fehlerhaftes Gutachten. Verlassen sich erkennbar Dritte darauf, etwa Käufer oder Banken bei einer Wertermittlung, kann auch ihnen gegenüber eine Haftung entstehen.

  • Gerichtsgutachten

    Gerichtlich ernannte Sachverständige haften nach § 839a BGB, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstatten.

  • Tätigkeit im Vertrag

    Die Tätigkeit als Sachverständiger oder Gutachter muss ausdrücklich versichert sein. In vielen Architekten- und Ingenieurverträgen ist sie möglich, aber nicht automatisch enthalten.

Beitragsrechner

Beitrag berechnen

Berechnen Sie Ihren Beitrag in zwei Minuten. Sie geben Tätigkeiten, Honorarumsatz, Deckungssumme, Selbstbehalt und Laufzeit ein und sehen den Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.

Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis der Standardtarife eines Versicherers. Verbindlich wird der Beitrag nach der Risikoprüfung. Im Bürocheck vergleiche ich zusätzlich die Bedingungen mehrerer Versicherer für Ihr Ingenieurbüro.

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Beitragsrechner Berufshaftpflicht

Für Architekten und Planer – erste Orientierung in zwei Minuten.

1Welche Leistungen erbringen Sie? Mehrfachauswahl

Bereich I · kein Nachlass

Bereich II · 30 % Nachlass

Bereich III · 55 % Nachlass

Personenschäden: 3.000.000 € immer inklusive.

4Selbstbehalt
5Laufzeit
6Gründung vor weniger als 1 Jahr?
7Zahlweise

Wählen Sie oben mindestens eine Leistung – dann sehen Sie hier Ihren voraussichtlichen Jahresbeitrag.

Worauf ich bei Ingenieurbüros achte

  • Summe für Personenschäden

    Bei Tragwerken, Baugruben und Stützbauwerken geht es um Menschen. Die Kammervorgabe ist eine Untergrenze.

  • Alle Fachrichtungen versichert

    Jede Leistung, die Sie anbieten, muss in der Tätigkeitsbeschreibung stehen – auch Nebenleistungen wie Energieberatung oder SiGeKo.

  • Serienschäden

    Wie oft steht die Summe zur Verfügung, wenn derselbe Fehler mehrere Gebäude betrifft? Manche Bedingungen bieten dafür eine höhere Jahreshöchstleistung.

  • Subplaner und Generalplanung

    Ist die Beauftragung von Subplanern mitversichert, auch außerhalb Ihrer eigenen Fachrichtung?

  • Objektversicherung für Großprojekte

    Für ein einzelnes großes Projekt kann eine eigene Objektdeckung sinnvoll sein, die Ihren Jahresvertrag nicht belastet.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0152 09059727

Brauche ich als Ingenieur eine Berufshaftpflicht?

Für Beratende Ingenieure und viele weitere Kammermitglieder schreibt das Landesrecht eine Berufshaftpflicht vor. Wer nicht Kammermitglied ist, ist oft nicht gesetzlich verpflichtet, haftet aber genauso für seine Fehler – oft fünf Jahre ab Abnahme.

Bin ich als Subplaner über den Generalplaner versichert?

Nein. Die Versicherung des Generalplaners deckt dessen Haftung für Ihre Leistung, nicht Ihre persönliche Haftung. Als Subplaner brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.

Was ist ein Serienschaden?

Mehrere Schäden, die auf demselben Fehler beruhen, gelten meist als ein Versicherungsfall. Die Deckungssumme steht dann nur einmal zur Verfügung. Das ist zum Beispiel bei Typenplanungen wichtig, die an vielen Gebäuden verwendet werden.

Wie hoch sollte die Summe für Personenschäden sein?

Die Kammern geben Mindestsummen vor, in NRW etwa 1,5 Mio. €. Bei Tragwerken, Baugruben und Stützbauwerken können mehrere Menschen zu Schaden kommen, deshalb wählen viele Büros mehr. Die passende Summe lege ich im Bürocheck nach Ihren Projekten fest.

Sind Energieberatung und Fördermittelanträge versichert?

Nur, wenn die Tätigkeit im Vertrag beschrieben ist. Fehler in Nachweisen oder Anträgen können dazu führen, dass Ihr Auftraggeber eine Förderung verliert. Das ist ein Vermögensschaden, für den Sie haften können.

Ich bin angestellt und plane nebenbei selbstständig. Bin ich versichert?

Die Versicherung Ihres Arbeitgebers deckt in der Regel nur Ihre Tätigkeit für ihn. Für eigene Aufträge brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.

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Sie erfahren, wo Ihr Vertrag Lücken hat und ob sich ein Wechsel lohnt. Kostenfrei und unverbindlich als Online-Beratung.

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