Was passiert ist
Ein Gebäude in Holzbauweise erhält ein nicht belüftetes Flachdach mit Dämmung zwischen den Sparren. Einige Jahre nach Fertigstellung zeigen sich Schäden: Die Unterseite der Dachschalung ist nass, es gibt starken Schimmelbefall und holzzerstörende Pilze. Die Dachkonstruktion muss saniert werden.
Warum die Planung so heikel ist
Nicht belüftete Holz-Flachdächer gelten als besonders schadensträchtig, weil sie kaum Fehler verzeihen. Wer so plant, muss deutlich detaillierter arbeiten als bei einer belüfteten Konstruktion:
- Feuchteschutz nachweisen und die Details sorgfältig durchplanen,
- in der Ausschreibung Anforderungen etwa an die Holzfeuchte beim Einbau stellen,
- die Ausführung besonders intensiv überwachen.
Was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet
Bei solchen Konstruktionen fragt der Versicherer genau nach, ob von den anerkannten Regeln der Technik abgewichen wurde – und ob das bewusst geschah. Für wissentliche Pflichtverletzungen gibt es in der Berufshaftpflicht einen Ausschluss. Der Versicherer muss die Wissentlichkeit zwar beweisen. Bei Verstößen gegen elementare Berufspflichten kann aber darauf geschlossen werden (BGH, Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 90/13).
Einige Bedingungswerke versichern ein Abweichen von den Regeln der Technik ausdrücklich, wenn der Bauherr vorher schriftlich aufgeklärt wurde. Wenn Sie mit ungewöhnlichen Konstruktionen arbeiten, gehört dieser Punkt in den Vergleich.
Fragen an Ihren Vertrag
Weichen Sie bei Konstruktionen bewusst von Standards ab?
Dann klären Sie den Bauherrn schriftlich auf und prüfen Sie, was Ihr Vertrag dazu sagt.
Wer erbringt den Feuchteschutznachweis?
Klären Sie, ob Bauphysik Teil Ihres Auftrags ist oder ein Fachplaner beauftragt wird.
Bis wann besteht Abwehrschutz?
Manche Bedingungen wehren Ansprüche ab, bis eine wissentliche Pflichtverletzung festgestellt ist.
Der Fall ist einem realen Schadenfall nachgebildet, wie ihn ein auf Planer spezialisierter Versicherer in Fachseminaren schildert. Er ist vereinfacht, Details sind geändert. Er stammt nicht aus meinem Kundenbestand. Keine Rechtsberatung.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 90/13 (Beweislast für wissentliche Pflichtverletzung).