Das Wichtigste in Kürze
- Die anerkannten Regeln der Technik gelten am Bau in der Regel als stillschweigend vereinbart.
- Für wissentliche Pflichtverletzungen sieht die Berufshaftpflicht einen Ausschluss vor.
- Der Versicherer muss die Wissentlichkeit beweisen – bei elementaren Pflichtverstößen kann er darauf schließen (BGH IV ZR 90/13).
- Schriftliche Aufklärung des Bauherrn ist der wichtigste Schutz.
Was sind die anerkannten Regeln der Technik?
Gemeint sind technische Regeln, die in der Wissenschaft als richtig anerkannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. DIN-Normen geben sie oft wieder, sind aber nicht automatisch damit gleichzusetzen. Am Bau gilt ihre Einhaltung in der Regel als stillschweigend vereinbart. Weicht eine Planung davon ab, ist sie meist mangelhaft, auch wenn noch kein Schaden eingetreten ist.
Wann wird es für den Versicherungsschutz gefährlich?
Die Berufshaftpflicht deckt Fahrlässigkeit, auch grobe. Ausgeschlossen sind dagegen Schäden aus wissentlichen Pflichtverletzungen: wenn Sie wissen, dass Sie gegen eine Vorschrift oder Berufspflicht verstoßen, und es trotzdem tun. Typische Situationen:
- Sie planen auf Wunsch des Bauherrn eine günstigere Konstruktion, von der Sie wissen, dass sie nicht den Regeln entspricht.
- Sie verzichten auf ein notwendiges Gutachten, etwa zum Baugrund, um Zeit oder Geld zu sparen.
- Sie bestätigen einen Bautenstand oder eine Prüfung, die Sie nicht vorgenommen haben.
Wer muss die Wissentlichkeit beweisen?
Der Versicherer. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden: Bei Verstößen gegen elementare berufliche Pflichten, die jeder Berufsangehörige kennt, kann aus dem Verstoß auf das Wissen geschlossen werden. In anderen Fällen muss der Versicherer Anhaltspunkte vortragen, dann müssen Sie erklären, warum Sie nicht wissentlich gehandelt haben (BGH, Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 90/13).
Was können Sie tun?
- Schriftlich aufklären: Wenn ein Bauherr eine Abweichung ausdrücklich will, erklären Sie ihm Risiken und Folgen schriftlich und lassen Sie sich die Entscheidung bestätigen.
- Bedingungen prüfen: Einige Bedingungswerke versichern das Abweichen von den Regeln der Technik ausdrücklich, wenn der Bauherr vorher schriftlich aufgeklärt wurde.
- Abwehrschutz prüfen: Gute Verträge wehren Ansprüche ab, bis eine wissentliche Pflichtverletzung festgestellt ist.
- Fachplaner einbinden: Bei heiklen Konstruktionen wie nicht belüfteten Holzflachdächern gehört ein Feuchteschutznachweis dazu. Den ganzen Fall lesen Sie im Fallbeispiel zum Flachdach.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Quellen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 90/13.