Aus der RechtsprechungBauleitungArchitekten

Viele gleichartige Mängel: Die Bauüberwachung gerät unter Verdacht

Wenn sich an einem Bau gleichartige Mängel häufen, spricht nach einem Urteil des Kammergerichts der erste Anschein dafür, dass die Bauüberwachung nicht ordentlich gearbeitet hat.

Plankopf

Fall
08
Gericht
Kammergericht Berlin
Entscheidung
Urteil vom 27.11.2012 – 27 U 25/09
Nachgang
BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück (VII ZR 49/13)
Berufsgruppe
Bauleitung, Architektur
Leistungsphase
LPH 8 Objektüberwachung

Der Fall

Architekten waren mit der restlichen Planung und der Bauüberwachung eines Wohngebäudes beauftragt. Am Bau zeigten sich zahlreiche gleichartige Mängel. Der Bauherr nahm die Architekten wegen mangelhafter Überwachung in Anspruch.

Was das Kammergericht entschied

  • Bei der Objektüberwachung geht es in erster Linie um Fehlervermeidung, nicht um das spätere Rügen von Mängeln.
  • Der Überwachende muss klare Anweisungen geben und kontrollieren, ob sie fachgerecht umgesetzt werden. Die Arbeit der Baufirma ist zumindest stichprobenartig zu prüfen.
  • Treten viele systematische Mängel auf, spricht der erste Anschein für eine mangelhafte Überwachung. Dann muss die Bauleitung darlegen, dass sie trotzdem ordentlich überwacht hat.

Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (VII ZR 49/13).

Warum das für Bauleiter so teuer werden kann

Für denselben Mangel haften Bauleitung und Baufirma oft als Gesamtschuldner. Seit 2018 kann die Bauleitung zwar verlangen, dass der Bauherr zuerst der Baufirma eine Frist zur Nachbesserung setzt (§ 650t BGB). Ist die Baufirma aber insolvent, bleibt der Schaden häufig ganz an der Bauleitung hängen.

Was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet

Die Objektüberwachung muss ausdrücklich zu Ihren versicherten Tätigkeiten gehören, und die Deckungssumme muss den ganzen Schaden tragen können, nicht nur Ihren Anteil. Ein lückenloses Bautagebuch mit Fotos und Anweisungen ist im Ernstfall Ihre wichtigste Verteidigung – und die Grundlage, auf der Ihr Versicherer Ansprüche abwehrt.

Fragen an Ihren Vertrag

  • Ist Ihre Objektüberwachung als Tätigkeit versichert?

    Gerade freie Bauleiter sollten das in der Tätigkeitsbeschreibung prüfen.

  • Reicht Ihre Summe, wenn die Baufirma ausfällt?

    In der Gesamtschuld kann der volle Schaden bei Ihnen landen.

  • Dokumentieren Sie Kontrollen und Anweisungen?

    Bautagebuch, Fotos und Protokolle sind Ihr Gegenbeweis.

Zusammenfassung einer veröffentlichten Gerichtsentscheidung, vereinfacht dargestellt. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. Kammergericht Berlin, Urteil vom 27.11.2012 – 27 U 25/09; BGH, Beschluss – VII ZR 49/13 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  2. § 650t BGB, gesetze-im-internet.de.
Bastian Mader, Versicherungsmakler aus Amberg

Bastian MaderVersicherungsmakler für Planungsbüros und Geschäftsführer, Amberg. Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker mit sieben Jahren Erfahrung in der technischen Konstruktion. Mehr über mich

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