Aus der SchadenpraxisArchitektenIngenieureBauleitung

Ein Meter zu tief: Sanierung statt Abriss

Architekt, Statiker und Bauunternehmer entscheiden gemeinsam, eine zu tiefe Baugrube einfach wieder aufzufüllen. Nach der Fertigstellung steht das Haus schief – und alle zeigen aufeinander.

Plankopf

Fall
03
Berufsgruppe
Architektur, Tragwerksplanung, Bauleitung
Phase
Bauausführung
Schadenbild
Schiefstellung des fertigen Gebäudes
Drohender Schaden
über 800.000 € bei Abriss
Tatsächliche Kosten
rund 250.000 €

Was passiert ist

Bei einem Neubau wird die Baugrube rund einen Meter zu tief ausgehoben. Architekt, Statiker und Bauunternehmer beschließen auf der Baustelle, die Grube mit dem Aushubmaterial wieder aufzufüllen und weiterzubauen.

Nach der Fertigstellung kommt es zu einer erheblichen Schiefstellung des Gebäudes. Der hinzugezogene Sachverständige empfiehlt den Totalabriss. Es droht ein Schaden von über 800.000 €. Architekt, Statiker und Unternehmer schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu.

Warum alle drei im Risiko stehen

Haben mehrere Beteiligte denselben Schaden verursacht, haften sie dem Bauherrn als Gesamtschuldner. Er kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt, und von jedem den vollen Betrag verlangen. Wie der Schaden unter den Beteiligten verteilt wird, klären diese danach untereinander. Eine gemeinsame Entscheidung auf der Baustelle bringt alle drei in diese Lage.

Wie es ausging

Die Versicherer von Architekt und Statiker schlugen statt des Abrisses eine Sanierung durch eine Spezialfirma vor. Das Gebäude wurde hydraulisch angehoben und nachträglich auf eine Pfahlgründung gestellt. Alle Beteiligten stimmten zu. Die Sanierung gelang in kurzer Zeit für rund 250.000 € – knapp ein Drittel des drohenden Schadens.

Was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet

Die Berufshaftpflicht zahlt nicht nur, sie steuert auch. Wer einen Schaden früh meldet, gibt dem Versicherer die Chance, Gutachter und Sanierungsfirmen einzubinden und eine günstigere Lösung zu finden. Davon profitieren alle, auch Ihr Schadenverlauf.

Fragen an Ihren Vertrag

  • Melden Sie Probleme auf der Baustelle früh genug?

    Ein Anspruch muss nicht schon erhoben sein. Sobald Sie mit einer Inanspruchnahme rechnen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer sprechen.

  • Dokumentieren Sie Entscheidungen auf der Baustelle?

    Wer was entschieden hat, entscheidet später über die Verteilung im Innenverhältnis.

  • Ist Ihre Summe für Personen- und Sachschäden hoch genug?

    Bei Schäden am Bauwerk geht es schnell um sechs- oder siebenstellige Beträge.

Der Fall ist einem realen Schadenfall nachgebildet, wie ihn ein auf Planer spezialisierter Versicherer in Fachseminaren schildert. Er ist vereinfacht, Details sind geändert. Er stammt nicht aus meinem Kundenbestand. Keine Rechtsberatung.

Bastian Mader, Versicherungsmakler aus Amberg

Bastian MaderVersicherungsmakler für Planungsbüros und Geschäftsführer, Amberg. Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker mit sieben Jahren Erfahrung in der technischen Konstruktion. Mehr über mich

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