Aus der SchadenpraxisArchitektenIngenieure

Überbau am Ufer: Wenn die Mindestsumme nicht reicht

Ein Gebäude an einem Wasserweg steht rund einen Meter zu weit vorn. Gefordert wird über eine Million Euro – und beide beteiligten Planer sind nur mit der Mindestsumme versichert.

Plankopf

Fall
02
Berufsgruppe
Architektur, Vermessung
Leistung
Planung LPH 1–4 und LPH 5 durch zwei Büros
Schadenbild
Baustopp, Rückbau, Folgeschäden
Gefordert
über 1 Mio. €, eingeklagt rund 800.000 €
Versichert
je Büro 250.000 €

Was passiert ist

Ein Neubau entsteht direkt an einem Wasser- und Schifffahrtsweg. Erst nach Baubeginn zeigt sich: Das Gebäude überbaut mit seiner Uferbefestigung die Grundstücksgrenze. Es hätte etwa einen Meter zurückversetzt stehen müssen. Es folgen Baustopp und Rückbau.

Wie es dazu kam, ist zwischen den Beteiligten umstritten. Wahrscheinlich ist ein Zusammenspiel aus Planungs- und Vermessungsfehler.

Die Forderung

Der Bauherr fordert über eine Million Euro, eingeklagt sind rund 800.000 €. Verklagt sind zwei Planungsbüros: das eine hatte die Leistungsphasen 1 bis 4 übernommen, das andere die Ausführungsplanung (LPH 5). Beide waren mit einer Deckungssumme von 250.000 € versichert.

Das Gericht schlug einen Vergleich über 300.000 € vor, also 150.000 € je Büro.

Was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet

Der Vergleich ist gut ausgegangen. Hätte das Gericht aber den eingeklagten Betrag zugesprochen, hätten die Deckungssummen nicht gereicht: Zweimal 250.000 € sind 500.000 € – eingeklagt waren 800.000 €. Hinzu kommt, dass Planer als Gesamtschuldner haften können. Der Bauherr kann dann von jedem Büro den vollen Betrag verlangen, versichert waren aber nur je 250.000 €. Den Rest trägt das Büro selbst.

Die Mindestsumme der Kammer ist eine Untergrenze, keine Empfehlung. Dazu kommt die Preisentwicklung: Laut Statistischem Bundesamt lagen die Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026 um 5,0 % über dem Vorjahr. Eine Summe, die vor einigen Jahren gereicht hat, reicht heute vielleicht nicht mehr.

Fragen an Ihren Vertrag

  • Passt Ihre Deckungssumme zu Ihrem größten Projekt?

    Maßgeblich sind Bauvolumen, Lage und Leistungsphasen – nicht die Kammervorgabe.

  • Wird Ihre Summe regelmäßig angepasst?

    Manche Verträge passen Summen an die Baupreise an. Sonst sollten Sie sie selbst regelmäßig prüfen.

  • Lohnt sich für ein großes Projekt eine eigene Objektversicherung?

    Eine Objektdeckung stellt eine Summe nur für dieses Projekt bereit und belastet Ihren Jahresvertrag nicht.

Der Fall ist einem realen Schadenfall nachgebildet, wie ihn ein auf Planer spezialisierter Versicherer in Fachseminaren schildert. Er ist vereinfacht, Details sind geändert. Er stammt nicht aus meinem Kundenbestand. Keine Rechtsberatung.

Bastian Mader, Versicherungsmakler aus Amberg

Bastian MaderVersicherungsmakler für Planungsbüros und Geschäftsführer, Amberg. Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker mit sieben Jahren Erfahrung in der technischen Konstruktion. Mehr über mich

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