Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindestsummen legt jedes Bundesland selbst fest, für Gesellschaften gelten eigene Werte.
- Wichtig ist auch die Maximierung: wie oft die Summe pro Jahr zur Verfügung steht.
- Als Gesamtschuldner können Sie für den ganzen Schaden haften, nicht nur für Ihren Anteil.
- Maßstab für die richtige Summe ist Ihr größtes Projekt, nicht die Kammervorgabe.
Was schreiben die Kammern vor?
Die Pflicht zur Berufshaftpflicht und ihre Mindestsummen regelt das Architekten- und Ingenieurrecht der Länder. Zwei Beispiele:
| Wer | Personenschäden | Sach- und Vermögensschäden | Pro Jahr |
|---|---|---|---|
| NRW, freischaffende Mitglieder | 1,5 Mio. € | 250.000 € | je zweifach |
| NRW, GmbH | 1,5 Mio. € | 250.000 € | mindestens dreifach |
| NRW, PartG mbB | 1,5 Mio. € | 1 Mio. € | je Versicherungsjahr |
| Bayern, Mitglieder | „ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichern“, Details in der Berufsordnung | ||
| Bayern, GmbH und Personengesellschaften | 2,5 Mio. € | 600.000 € (sonstige Schäden) | darf auf das Dreifache begrenzt werden |
Quellen: Architektenkammer NRW, Praxishinweis PH 18 (Stand Juli 2024); Art. 8 Abs. 5 und Art. 24 BauKaG Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Werte.
Warum reicht die Mindestsumme oft nicht?
Drei Gründe:
- Einzelne Schäden sind groß. Im Fall eines Überbaus an einem Wasserweg wurden rund 800.000 € eingeklagt. Die beiden Planer waren mit je 250.000 € versichert.
- Gesamtschuld. Haften Sie zusammen mit einer Baufirma oder einem anderen Planer, kann der Bauherr den vollen Betrag von Ihnen verlangen. Fällt der andere aus, bleibt der Schaden bei Ihnen.
- Baupreise steigen. Laut Statistischem Bundesamt lagen die Baupreise für neue Wohngebäude im Mai 2026 um 5,0 % über dem Vorjahr. Schäden am Bauwerk werden mit den Preisen teurer.
Was bedeutet Maximierung?
Die Maximierung legt fest, wie oft die Deckungssumme in einem Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht. Bei zweifacher Maximierung zahlt der Versicherer für alle Schäden eines Jahres höchstens das Doppelte der Summe. Bei einfacher Maximierung ist nach einem Schaden in voller Höhe für den Rest des Jahres nichts mehr übrig.
Wie finden Sie die richtige Summe?
Ich gehe im Bürocheck diese Punkte mit Ihnen durch:
- Bauvolumen und Art Ihres größten laufenden Projekts,
- beauftragte Leistungsphasen, besonders die Objektüberwachung,
- Ihre Auftraggeber, etwa Bauträger mit vielen Wohneinheiten,
- Risiken für Personenschäden, zum Beispiel bei Tragwerken oder Baugruben.
Für einzelne sehr große Projekte kann eine eigene Objektversicherung sinnvoller sein als eine höhere Summe für das ganze Büro.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Quellen
- Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Praxishinweis PH 18 Berufshaftpflichtversicherung, Stand Juli 2024.
- Baukammerngesetz Bayern, Art. 8 und Art. 24.
- Statistisches Bundesamt, Baupreise für Wohngebäude im Mai 2026: +5,0 % gegenüber Mai 2025.