Was passiert ist
Ein Architekturbüro plant für einen Bauträger ein Mehrfamilienhaus, einschließlich der Wohnflächenberechnung. Beim Zusammenrechnen der Teilflächen passiert ein Additionsfehler: Statt der tatsächlichen 90 m² stehen für jede Wohnung 100 m² in der Berechnung.
Niemand bemerkt den Fehler. Die Zahlen gehen in die notariellen Kaufverträge und in die Teilungserklärung. Der Kaufpreis liegt bei 300.000 € je Wohnung, also 3.000 € pro Quadratmeter. Nach dem Einzug messen die Käufer nach.
Was die Käufer fordern
- Minderung um 10 %, also 30.000 € je Wohnung,
- den Zinsschaden, weil sie 30.000 € weniger Kredit gebraucht hätten,
- die zu viel gezahlten Notar- und Grundbuchkosten,
- die Kosten für eine neue Teilungserklärung und die Änderung des Grundbuchs,
- ihre Anwaltskosten.
Die Käufer halten sich an den Bauträger. Der Bauträger reicht die Forderungen an das Architekturbüro weiter, denn die falsche Zahl stammt aus dessen Berechnung.
Was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet
Ein solcher Schaden ist ein reiner Vermögensschaden: Am Gebäude ist nichts kaputt, trotzdem geht es um viel Geld. Die Berufshaftpflicht für Planer deckt solche Schäden – bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Wichtig ist, dass der Rechenfehler ein einziger Verstoß ist, egal wie viele Wohnungen betroffen sind. Die Deckungssumme steht dafür in der Regel nur einmal zur Verfügung. Ein Rechenbeispiel: Hat das Haus acht Wohnungen, liegt allein die Minderung bei 240.000 €. Mit Zinsen, Notar, Grundbuch und Anwälten wäre eine Mindestsumme von 250.000 €, wie sie etwa die Architektenkammer NRW vorschreibt, schnell ausgeschöpft.
Fragen an Ihren Vertrag
Reicht Ihre Deckungssumme für Vermögensschäden?
Gerade bei Bauträgern und Wohnungsbau summieren sich Folgekosten über viele Einheiten.
Wie regelt Ihr Vertrag Serienschäden?
Mehrere Schäden aus demselben Fehler zählen meist als ein Versicherungsfall. Manche Bedingungen stellen dafür mehr als eine Deckungssumme im Jahr bereit.
Kennt Ihr Versicherer Ihre Bauträger-Projekte?
Viele Versicherer fragen den Anteil an Bauträgeraufträgen ab. Stimmen die Angaben nicht, gibt es im Schadenfall Diskussionen.
Der Fall ist einem realen Schadenfall nachgebildet, wie ihn ein auf Planer spezialisierter Versicherer in Fachseminaren schildert. Er ist vereinfacht, Details sind geändert. Er stammt nicht aus meinem Kundenbestand. Keine Rechtsberatung.