Das Wichtigste in Kürze
- Bei Überschuldung muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen, spätestens nach sechs Wochen; bei Zahlungsunfähigkeit spätestens nach drei Wochen (§ 15a InsO).
- Ein verspäteter Antrag kann Strafverfahren, Berufsverbot und persönliche Schadensersatzforderungen auslösen.
- Die D&O-Versicherung kann die zivilrechtliche Haftung aus fahrlässiger Pflichtverletzung tragen – die Geldstrafe selbst ist nicht versicherbar.
Thomas B. leitet ein Bauunternehmen mit 35 Mitarbeitern und 6 Millionen Euro Umsatz. Mittelstand pur. Dann wird’s eng: Aufträge bleiben aus, Zahlungen verzögern sich. Thomas finanziert vor und hofft. Im Januar 2024 ist es klar – sein Unternehmen ist überschuldet.
Nach deutschem Recht muss er jetzt ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen – bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen, § 15a InsO. Die sechs Wochen sind eine Obergrenze, kein Puffer.
Thomas stellt ihn fünf Wochen später.
Was folgt:
- Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung
- Geldstrafe: 15.000 Euro
- Fünfjähriges Berufsverbot als Geschäftsführer
- Zivilhaftung: Der Insolvenzverwalter verklagt ihn auf 380.000 Euro Schadensersatz
Das Gesetz erwartet nicht, dass Thomas Jurist ist. Aber es erwartet, dass er die wirtschaftliche Lage seiner Gesellschaft kennt und bei Warnsignalen handelt. Thomas kannte die Warnsignale. Er verdrängte sie.
Der Rettungsanker: die D&O-Versicherung
Thomas hatte eine Directors-and-Officers-Police. Sie deckt genau diesen Fall ab – persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen fahrlässiger Pflichtverletzung. Nach Prüfung zahlte die Versicherung. Thomas musste 2.500 Euro Selbstbeteiligung leisten.
Sein Haus blieb stehen. Seine Familie war nicht ruiniert.
Andere in seiner Situation sind bankrott gegangen.
Was das bedeutet
Das Perfide: Das Gesetz schützt fahrlässige Geschäftsführer nicht. Es bestraft sie. Aber eine richtig ausgestaltete D&O-Police fängt Sie auf, wenn Sie fallen.
Thomas brauchte dieses Sicherheitsnetz. Es hat ihm das finanzielle Leben gerettet.
Anmerkung: Dies ist ein realer Fall aus unserer Beratungspraxis. Namen, Gesellschaftsnamen und branchenspezifische Details wurden zur anonymisierten Darstellung geändert.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.