D&O und Managerhaftung2 Min. Lesezeitvon Bastian Mader

Der Pflicht-Selbstbehalt bei AG-Vorständen – warum auch kleine AGs betroffen sind

Jede AG, auch die kleine Familien-AG, muss in der D&O für Vorstände einen Selbstbehalt vereinbaren. Wie er berechnet wird und wie eine SB-Police schützt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schließt eine AG eine D&O für ihren Vorstand ab, muss ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens vereinbart werden, bis mindestens zum 1,5-Fachen der festen Jahresvergütung (§ 93 Abs. 2 Satz 3 AktG).
  • Das gilt für jede AG, egal ob börsennotiert oder nicht und egal wie klein.
  • Eine separate Selbstbehalt-Police schließt die Lücke; das Vorstandsmitglied muss sie selbst abschließen und bezahlen.

Markus S. ist Vorstand der Weber Präzisionstechnik AG, ein Familienunternehmen in dritter Generation, 60 Mitarbeiter, 14 Millionen Euro Umsatz. Als AG – auch wenn nicht börsennotiert.

Das Unternehmen hat für ihn eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Gut so, denkt Markus. Was er nicht auf dem Schirm hat: Bei Vorständen einer AG greift automatisch ein gesetzlicher Selbstbehalt – unabhängig von Größe oder Börsennotierung.

Was das Gesetz vorschreibt

Seit 2009 regelt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (VorstAG): Schließt die Gesellschaft eine D&O-Versicherung für ihren Vorstand ab, muss ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens vereinbart werden – gedeckelt auf das 1,5-Fache der festen Jahresvergütung.

Bei Markus: Festgehalt 180.000 Euro brutto. Die Kappungsgrenze liegt damit bei 270.000 Euro.

Der Fall

Markus trifft eine Investitionsentscheidung, die sich als Pflichtverletzung erweist – eine Fertigungslinie wird ohne ausreichende Prüfung der Lieferantenbonität finanziert, der Lieferant geht insolvent, der AG entsteht ein Schaden von 900.000 Euro.

Die Firmen-D&O-Police reguliert den Schaden. Aber:

  • 10 % des Schadens = 90.000 Euro Selbstbehalt
  • Das liegt unter der Kappungsgrenze von 270.000 Euro
  • Markus muss die vollen 90.000 Euro selbst tragen

Die Lösung: separate SB-D&O-Police

Markus hatte vorgesorgt. Er hatte privat, auf eigene Kosten, eine separate SB-D&O-Deckung abgeschlossen – eine persönliche Zusatzversicherung, die genau diesen gesetzlichen Selbstbehalt abdeckt.

Wichtig: Diese Police muss das Vorstandsmitglied persönlich abschließen und bezahlen. Die Kosten dürfen nicht dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden – sonst verfehlt die Regelung ihren Zweck.

Ergebnis: Die SB-Police übernahm die 90.000 Euro. Markus zahlte dafür eine überschaubare Jahresprämie – ein Bruchteil dessen, was ihn im Schadenfall aus eigener Tasche getroffen hätte.

Was Sie als AG-Vorstand mitnehmen sollten

  • Der Selbstbehalt gilt für jede AG, egal ob börsennotiert oder nicht, egal wie klein.
  • Er betrifft Sie persönlich – nicht das Unternehmen.
  • Eine separate SB-D&O-Police schließt genau diese Lücke – und kann bei einem anderen Versicherer als die Firmen-D&O abgeschlossen werden.
  • Achten Sie darauf, dass die SB-Police in der Schadenregulierung der Firmen-D&O folgt, damit keine Deckungslücken entstehen.

Der gesetzliche Selbstbehalt soll Vorstände zu sorgfältigem Handeln anhalten. Das ist richtig so. Aber niemand muss deshalb sein Privatvermögen aufs Spiel setzen, wenn es eine saubere Lösung dafür gibt.

Anmerkung: Dies ist ein realistisches Fallszenario. Namen und Unternehmensdetails wurden zur anonymisierten Darstellung geändert.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Bastian Mader, Versicherungsmakler aus Amberg

Bastian MaderVersicherungsmakler für Planungsbüros und Geschäftsführer, Amberg. Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker mit sieben Jahren Erfahrung in der technischen Konstruktion. Mehr über mich

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