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Der Geist des Vorgängers – Warum auch Ex-Geschäftsführer versichert sein müssen

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • vor 6 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Neuer Job, neuer Schreibtisch, neue Unterschrift unterm Handelsregisterauszug. Und dann, sechs Monate später, ein Anruf vom Steuerberater: "Ihr Vorgänger hat da 2022 eine Entscheidung getroffen, die uns jetzt eine Betriebsprüfung mit Nachforderung beschert." Willkommen im Alltag als neuer Geschäftsführer.

Die gute Nachricht: Eine ordentliche D&O-Versicherung kennt dieses Problem – und hat es längst gelöst.



Wer ist eigentlich versichert?

In jeder D&O-Police steckt eine Formulierung, die auf den ersten Blick banal klingt, aber enorme Tragweite hat: Versichert sind "gegenwärtige, ehemalige oder zukünftig bestellte Mitglieder der geschäftsführenden Organe". Nicht nur, wer gerade im Amt ist. Auch nicht nur, wer künftig kommt. Sondern auch jeder, der das Amt schon wieder verlassen hat.

Das ergibt Sinn, wenn man bedenkt, wie Haftung in der Praxis funktioniert: Pflichtverletzungen fallen selten sofort auf. Eine riskante Investitionsentscheidung, eine übersehene Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO, ein zu spät erkannter Compliance-Verstoß – das alles kann Jahre brauchen, bis es ans Licht kommt. Oft ist der Verursacher dann längst nicht mehr im Amt. Ohne Versicherungsschutz für ehemalige Organmitglieder stünde dieser Ex-Geschäftsführer plötzlich mit seinem Privatvermögen da, obwohl er die Firma längst verlassen hat.


Das Beispiel aus der Praxis

Stellen wir uns Sabine vor. Sie übernimmt zum 1. Januar die Geschäftsführung einer mittelständischen GmbH, Nachfolgerin von Herrn Krause, der nach 15 Jahren in den Ruhestand geht. Ein Jahr später flattert ein Schreiben ins Haus: Ein Gläubiger wirft Krause vor, er habe die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft zu spät erkannt und noch Zahlungen geleistet, die nach Eintritt der Insolvenzreife eigentlich untersagt gewesen wären – ein klassischer Fall aus dem Bereich der Geschäftsführerhaftung.

Sabine hat mit der Sache nichts zu tun. Trotzdem macht sie sich Sorgen: Fällt das auf die Firma zurück? Muss sie sich rechtfertigen? Steht ihr eigener guter Ruf als neue Geschäftsführerin plötzlich mit auf dem Prüfstand?

Hier zeigt sich der Wert der D&O-Versicherung. Krause ist als ehemaliges Organmitglied für Pflichtverletzungen aus seiner Amtszeit weiterhin mitversichert. Der Anspruch richtet sich gegen ihn persönlich, wird aber über die bestehende Police reguliert oder abgewehrt. Sabine muss nicht befürchten, dass sein Fall automatisch zu ihrem Problem wird – die Versicherung trennt sauber zwischen den Amtszeiten und den jeweils handelnden Personen.


Ein wichtiges Detail: Organe, nicht Namen

Interessant ist auch, wie die Versicherung technisch funktioniert: Die versicherten Personen werden nicht namentlich in der Police aufgeführt, sondern nur über ihre Organfunktion. Das hat einen praktischen Grund – bei Wechseln in der Geschäftsführung muss niemand die Police anpassen oder Personen nachmelden. Wer die Funktion innehatte, ist automatisch versichert, ganz gleich ob er heute noch im Amt ist oder längst woanders arbeitet.

Zusätzlich mitversichert sind übrigens auch leitende Angestellte – etwa Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte, je nach vertraglicher Definition. Sie genießen zwar nicht dieselben haftungsrechtlichen Privilegien wie Organmitglieder, sind aber ebenfalls über die D&O-Police abgesichert, wenn Ansprüche gegen sie erhoben werden – zum Beispiel von der eigenen Geschäftsleitung.


Was heißt das für Sie als Unternehmenslenker?

Wenn Sie neu in eine Geschäftsführungsposition kommen, lohnt sich ein Blick in die bestehende D&O-Police – nicht nur wegen der Deckungssumme, sondern auch wegen der Rückwärtsdeckung. Ist sichergestellt, dass auch die Amtszeit Ihres Vorgängers erfasst ist? Und was passiert, wenn Sie selbst irgendwann das Unternehmen verlassen – bleibt Ihr Schutz für vergangene Entscheidungen bestehen?

Genau an dieser Schnittstelle entstehen häufig Deckungslücken, die erst dann auffallen, wenn es zu spät ist.



Fazit

Eine D&O-Versicherung endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt – und sie beginnt auch nicht erst mit dem ersten Arbeitstag. Sie begleitet Organmitglieder über ihre gesamte Amtszeit hinweg, auch dann noch, wenn sie längst im Ruhestand sind oder das Unternehmen gewechselt haben. Für Nachfolger wie Sabine bedeutet das: Sie erben nicht automatisch die Risiken ihres Vorgängers – solange die Police richtig aufgestellt ist.


Sie übernehmen demnächst eine Geschäftsführung oder haben gerade gewechselt? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob die bestehende D&O-Police auch die Amtszeit Ihres Vorgängers sauber abdeckt – inklusive der passenden Rechtsschutzlösung für den Fall einer Deckungsdiskussion. Sprechen Sie mich an.

 
 
 
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