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50 Millionen an Betrüger überwiesen: Warum die D&O-Versicherung den Manager nicht vor der vollen Haftung bewahrt hat ...

Autorenbild: Bastian Mader
Bastian Mader
vor 14 Minuten
3 Min. Lesezeit

Versichert und deshalb voll haftbar: Was das LAG Köln für Führungskräfte bedeutet


In 25 Tagen gingen knapp 60 Überweisungen raus, zusammen über 50 Millionen Euro. Alles landete bei Betrügern.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden: Der verantwortliche Head of Global Treasury haftet für den gesamten Schaden. Der Grund dafür ist nicht nur sein Fehler. Entscheidend war, dass sein Arbeitgeber eine D&O-Versicherung(Managerhaftpflicht) für ihn abgeschlossen hatte.

Dieses Urteil beschäftigt mich, denn es verändert die Rolle der D&O-Versicherung für leitende Angestellte grundlegend.



Was ist passiert?

Die Betrüger riefen den Treasury-Chef an und gaben sich als sein Vorgesetzter aus. Dafür nutzten sie Caller-ID-Spoofing, also eine gefälschte Rufnummernanzeige: Auf dem Display stand die echte Nummer des Chefs. Es ging angeblich um die Gründung einer Gesellschaft in Asien, streng vertraulich. Die weiteren Anweisungen kamen per Messenger auf sein privates Handy.

Er überwies knapp 60 Mal und rief kein einziges Mal selbst bei seinem Vorgesetzten an, um nachzufragen.

Der Arbeitgeber kündigte ihm fristlos und verlangte Schadensersatz. Das LAG Köln gab dem Arbeitgeber in beiden Punkten recht (Urteil vom 31.07.2026, Az. 8 SLa 603/25). Nach Auffassung des Gerichts muss sich eine Führungskraft auf dieser Ebene bei solchen Summen persönlich rückversichern. Das Gericht wertete sein Verhalten als grob fahrlässig.


Warum das Urteil so ungewöhnlich ist

Arbeitnehmer haften in Deutschland normalerweise nur eingeschränkt. Die Arbeitsgerichte stufen dabei so ab:


→ Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.

→ Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt.

→ Bei grober Fahrlässigkeit haftet er grundsätzlich voll.


Steht der Schaden aber in krassem Missverhältnis zum Gehalt, können die Gerichte die Haftung begrenzen.

Bei 50 Millionen Euro Schaden hätte man mit dieser Begrenzung rechnen können. Das LAG hat sie abgelehnt. Seine Begründung: Eine vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung wirke ähnlich wie eine gesetzliche Haftpflichtversicherung. Es gebe deshalb keinen Anlass, den Angestellten vor der vollen Haftung zu schützen.


Kurz gesagt: Wer versichert ist, braucht das Haftungsprivileg nicht.


Was das für Sie bedeutet

In meiner Beratungspraxis höre ich oft: „Ich bin ja nur angestellt, so schlimm wird es nicht." Nach diesem Urteil stimmt das nicht mehr, sobald eine D&O-Police besteht. Dann hängt Ihr Schutz nicht mehr am Arbeitsrecht, sondern allein am Vertrag. Drei Fragen werden deshalb entscheidend:


→ Sind Sie überhaupt mitversichert? Moderne Bedingungen erfassen meist auch leitende Angestellte und Prokuristen. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

→ Reicht die Versicherungssumme? Im Kölner Fall lag sie bei 150 Millionen US-Dollar. Im Mittelstand sind oft 1 bis 5 Millionen Euro vereinbart. Bei vielen Policen werden zudem die Anwalts- und Gerichtskosten auf die Versicherungssumme angerechnet.

→ Wer ersetzt dem Unternehmen den Schaden zuerst?

Für Betrug durch Dritte ist die Vertrauensschadenversicherung gedacht, mit einem Baustein für Social Engineering (Betrug durch gezielte Täuschung von Mitarbeitern). Sie zahlt direkt an das Unternehmen, ohne dass erst ein Mitarbeiter in Haftung genommen werden muss.


Ein Fall, wie er im Mittelstand passieren kann

Sandra K. ist kaufmännische Leiterin und Prokuristin bei einem mittelständischen Maschinenbauer mit 180 Mitarbeitern. An einem Freitagnachmittag ruft der „Geschäftsführer" an: Es gehe um eine vertrauliche Übernahme in Polen, das Geld müsse heute noch raus. Sandra K. überweist in drei Tranchen 3,8 Millionen Euro.

Die D&O-Versicherung ihres Arbeitgebers hat eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen Euro und einen Selbstbehalt von 2.500 Euro. Eine Vertrauensschadenversicherung gibt es nicht.

Folgt man der Logik des LAG Köln, haftet Sandra K. voll. Die Police deckt höchstens 2,5 Millionen Euro, und davon gehen noch die Verteidigungskosten ab. Mehr als 1,3 Millionen Euro bleiben ungedeckt. Ob ein Gericht ihr für diesen Rest die Haftungsbegrenzung doch noch gewährt, ist offen.


Das Beispiel ist an reale Fälle angelehnt, Namen und Details sind geändert.

Mein Rat

  1. Lassen Sie prüfen, wer in Ihrer D&O-Police versichert ist und ob die Versicherungssumme zur Größe Ihrer Zahlungsströme passt.

  2. Schließen Sie die Lücke beim Unternehmen mit einer Vertrauensschadenversicherung inklusive Social Engineering.

  3. Legen Sie klare Freigaberegeln fest: Rückruf nur über hinterlegte Nummern, ab einer festen Summe Freigabe durch eine zweite Person, keine Anweisungen per Messenger.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision läuft beim Bundesarbeitsgericht (Az. 2 AZR 164/26). Ich werde die Entscheidung genau verfolgen. Mit einer Prüfung Ihrer Police würde ich aber nicht so lange warten.


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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

 
 
 

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