Der Pflicht-Selbstbehalt bei AG-Vorständen – Warum auch kleine AG´s betroffen sind
- Bastian Mader

- vor 9 Stunden
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Markus S. ist Vorstand der Weber Präzisionstechnik AG, ein Familienunternehmen in dritter Generation, 60 Mitarbeiter, 14 Millionen Euro Umsatz. Als AG – auch wenn nicht börsennotiert.
Das Unternehmen hat für ihn eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Gut so, denkt Markus. Was er nicht auf dem Schirm hat: Bei Vorständen einer AG greift automatisch ein gesetzlicher Selbstbehalt – unabhängig von Größe oder Börsennotierung.

Was das Gesetz vorschreibt
Seit 2009 regelt § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG (VorstAG): Schließt die Gesellschaft eine D&O-Versicherung für ihren Vorstand ab, muss ein Selbstbehalt von mindestens 10 % des Schadens vereinbart werden – gedeckelt auf das 1,5-fache der festen Jahresvergütung.
Bei Markus: Festgehalt 180.000 Euro brutto. Die Kappungsgrenze liegt damit bei 270.000 Euro.
Der Fall
Markus trifft eine Investitionsentscheidung, die sich als Pflichtverletzung erweist – eine Fertigungslinie wird ohne ausreichende Prüfung der Lieferantenbonität finanziert, der Lieferant geht insolvent, der AG entsteht ein Schaden von 900.000 Euro.
Die Firmen-D&O-Police reguliert den Schaden. Aber:
10 % des Schadens = 90.000 Euro Selbstbehalt
Das liegt unter der Kappungsgrenze von 270.000 Euro
Markus muss die vollen 90.000 Euro selbst tragen
Die Lösung: Separate SB-D&O-Police
Markus hatte vorgesorgt. Er hatte privat, auf eigene Kosten, eine separate SB-D&O-Deckung abgeschlossen – eine persönliche Zusatzversicherung, die genau diesen gesetzlichen Selbstbehalt abdeckt.
Wichtig: Diese Police muss das Vorstandsmitglied persönlich abschließen und bezahlen. Die Kosten dürfen nicht dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden – sonst verfehlt die Regelung ihren Zweck.
Ergebnis: Die SB-Police übernahm die 90.000 Euro. Markus zahlte dafür eine überschaubare Jahresprämie – ein Bruchteil dessen, was ihn im Schadenfall aus eigener Tasche getroffen hätte.
Was du als AG-Vorstand mitnehmen solltest
Der Selbstbehalt gilt für jede AG, egal ob börsennotiert oder nicht, egal wie klein
Er betrifft dich persönlich – nicht das Unternehmen
Eine separate SB-D&O-Police schließt genau diese Lücke – und kann bei einem anderen Versicherer als die Firmen-D&O abgeschlossen werden
Achte darauf, dass die SB-Police in der Schadenregulierung der Firmen-D&O folgt, damit keine Deckungslücken entstehen
Der gesetzliche Selbstbehalt soll Vorstände zu sorgfältigem Handeln anhalten. Das ist richtig so. Aber niemand muss deshalb sein Privatvermögen aufs Spiel setzen, wenn es eine saubere Lösung dafür gibt.
Anmerkung: Dies ist ein realistisches Fallszenario. Namen und Unternehmensdetails wurden zur anonymisierten Darstellung geändert.



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