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Die 80.000-Euro-Falle – Warum der Geschäftsführer sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter bestellen darf.
Julia leitet ein Softwarehaus mit zunächst 15 Mitarbeitern. Sie ist ordentlich – zahlt Steuern, führt Versicherungen, kümmert sich um Compliance. Als sie einen einfachen Online-Shop mit Kundendaten aufbaut, denkt sie: Ich mache das schnell selbst als Datenschutzbeauftragte. Formal war das kein Problem – unter 20 Mitarbeitern ist kein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Dann wächst das Geschäft. Die Agentur stellt ein, zwei, drei neue Leute ein. Irgendwann sind es 24 Mitarbeiter.

Bastian Mader
vor 2 Stunden


Mit einem Bein im Gefängnis – eine Geschichte aus dem Mittelstand.
Thomas B. leitet ein Bauunternehmen mit 35 Mitarbeitern und 6 Millionen Euro Umsatz. Mittelstand pur. Dann wird's eng: Aufträge bleiben aus, Zahlungen verzögern sich. Thomas finanziert vor und hofft. Im Januar 2024 ist es klar – sein Unternehmen ist überschuldet. Nach deutschem Recht hat er jetzt eine Frist: drei Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen, § 15a InsO. Thomas stellt ihn fünf Wochen später. Was folgt: Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung Geldstrafe: 15.

Bastian Mader
vor 10 Stunden


Der Geist des Vorgängers – Warum auch Ex-Geschäftsführer versichert sein müssen
Neuer Job, neuer Schreibtisch, neue Unterschrift unterm Handelsregisterauszug. Und dann, sechs Monate später, ein Anruf vom Steuerberater: "Ihr Vorgänger hat da 2022 eine Entscheidung getroffen, die uns jetzt eine Betriebsprüfung mit Nachforderung beschert." Willkommen im Alltag als neuer Geschäftsführer. Die gute Nachricht: Eine ordentliche D&O-Versicherung kennt dieses Problem – und hat es längst gelöst. Wer ist eigentlich versichert? In jeder D&O-Police steckt eine Formuli

Bastian Mader
20. Juli
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