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Der Pflicht-Selbstbehalt bei AG-Vorständen – Warum auch kleine AG´s betroffen sind
Markus S. ist Vorstand der Weber Präzisionstechnik AG, ein Familienunternehmen in dritter Generation, 60 Mitarbeiter, 14 Millionen Euro Umsatz. Als AG – auch wenn nicht börsennotiert. Das Unternehmen hat für ihn eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Gut so, denkt Markus. Was er nicht auf dem Schirm hat: Bei Vorständen einer AG greift automatisch ein gesetzlicher Selbstbehalt – unabhängig von Größe oder Börsennotierung. Was das Gesetz vorschreibt Seit 2009 regelt § 93 Abs. 2 Sa

Bastian Mader
vor 9 Stunden


Die 80.000-Euro-Falle – Warum der Geschäftsführer sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter bestellen darf.
Julia leitet ein Softwarehaus mit zunächst 15 Mitarbeitern. Sie ist ordentlich – zahlt Steuern, führt Versicherungen, kümmert sich um Compliance. Als sie einen einfachen Online-Shop mit Kundendaten aufbaut, denkt sie: Ich mache das schnell selbst als Datenschutzbeauftragte. Formal war das kein Problem – unter 20 Mitarbeitern ist kein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Dann wächst das Geschäft. Die Agentur stellt ein, zwei, drei neue Leute ein. Irgendwann sind es 24 Mitarbeiter.

Bastian Mader
29. Juli


Mit einem Bein im Gefängnis – eine Geschichte aus dem Mittelstand.
Thomas B. leitet ein Bauunternehmen mit 35 Mitarbeitern und 6 Millionen Euro Umsatz. Mittelstand pur. Dann wird's eng: Aufträge bleiben aus, Zahlungen verzögern sich. Thomas finanziert vor und hofft. Im Januar 2024 ist es klar – sein Unternehmen ist überschuldet. Nach deutschem Recht hat er jetzt eine Frist: drei Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen, § 15a InsO. Thomas stellt ihn fünf Wochen später. Was folgt: Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung Geldstrafe: 15.

Bastian Mader
29. Juli
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