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"Ich wusste, dass ich das nicht darf – aber es war richtig für die Firma"
Markus R. ist Geschäftsführer eines mittelständischen Industrieunternehmens mit rund 140 Mitarbeitern. Im Gesellschaftsvertrag steht ein Zustimmungskatalog: Investitionen oberhalb einer festgelegten Wertgrenze brauchen einen Gesellschafterbeschluss. Im Frühjahr bekommt R. ein Angebot für eine gebrauchte Produktionsanlage – deutlich unter Marktwert, verkauft aus einer Insolvenz. Der Kaufpreis liegt beim Doppelten der Zustimmungsgrenze. Die Frist: 72 Stunden. Zwei der vier Gese

Bastian Mader
vor 16 Stunden


Der Pflicht-Selbstbehalt bei AG-Vorständen – Warum auch kleine AG´s betroffen sind
Markus S. ist Vorstand der Weber Präzisionstechnik AG, ein Familienunternehmen in dritter Generation, 60 Mitarbeiter, 14 Millionen Euro Umsatz. Als AG – auch wenn nicht börsennotiert. Das Unternehmen hat für ihn eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Gut so, denkt Markus. Was er nicht auf dem Schirm hat: Bei Vorständen einer AG greift automatisch ein gesetzlicher Selbstbehalt – unabhängig von Größe oder Börsennotierung. Was das Gesetz vorschreibt Seit 2009 regelt § 93 Abs. 2 Sa

Bastian Mader
19. Aug.


Die 80.000-Euro-Falle – Warum der Geschäftsführer sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter bestellen darf.
Julia leitet ein Softwarehaus mit zunächst 15 Mitarbeitern. Sie ist ordentlich – zahlt Steuern, führt Versicherungen, kümmert sich um Compliance. Als sie einen einfachen Online-Shop mit Kundendaten aufbaut, denkt sie: Ich mache das schnell selbst als Datenschutzbeauftragte. Formal war das kein Problem – unter 20 Mitarbeitern ist kein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Dann wächst das Geschäft. Die Agentur stellt ein, zwei, drei neue Leute ein. Irgendwann sind es 24 Mitarbeiter.

Bastian Mader
29. Juli
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