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Mit einem Bein im Gefängnis – eine Geschichte aus dem Mittelstand.

  • Autorenbild: Bastian Mader
    Bastian Mader
  • 29. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Thomas B. leitet ein Bauunternehmen mit 35 Mitarbeitern und 6 Millionen Euro Umsatz. Mittelstand pur. Dann wird's eng: Aufträge bleiben aus, Zahlungen verzögern sich. Thomas finanziert vor und hofft. Im Januar 2024 ist es klar – sein Unternehmen ist überschuldet.

Nach deutschem Recht hat er jetzt eine Frist: drei Wochen, um einen Insolvenzantrag zu stellen, § 15a InsO.



Thomas stellt ihn fünf Wochen später.

Was folgt:

  • Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung

  • Geldstrafe: 15.000 Euro

  • Fünfjähriges Berufsverbot als Geschäftsführer

  • Zivilhaftung: Der Insolvenzverwalter verklagt ihn auf 380.000 Euro Schadensersatz


Das Gesetz erwartet nicht, dass Thomas Jurist ist. Aber es erwartet, dass er die wirtschaftliche Lage seiner Gesellschaft kennt und bei Warnsignalen handelt. Thomas kannte die Warnsignale. Er verdrängte sie.


Der Rettungsanker: D&O-Versicherung.

Thomas hatte eine Directors & Officers-Police. Sie deckt genau diesen Fall ab – persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen fahrlässiger Pflichtverletzung. Nach Prüfung zahlte die Versicherung. Thomas musste 2.500 Euro Selbstbeteiligung leisten.

Sein Haus blieb stehen. Seine Familie war nicht ruiniert.

Andere in seiner Situation sind bankrott gegangen.


Was das bedeutet: Das Perfide – das Gesetz schützt fahrlässige Geschäftsführer nicht. Es bestraft sie. Aber eine richtig ausgestaltete D&O-Police fängt dich auf, wenn du fällst.

Thomas brauchte dieses Sicherheitsnetz. Es hat ihm das finanzielle Leben gerettet.



Anmerkung: Dies ist ein realer Fall aus unserer Beratungspraxis. Namen, Gesellschaftsnamen und branchenspezifische Details wurden zur anonymisierten Darstellung geändert.

 
 
 

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